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Reisebedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und STAR TRAVEL EXPERT e.K., nachfolgend „CUBA STAR TRAVEL“ genannt, zustande kommenden Vertrages.

1. Anmeldung - Reisebestätigung

Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder mündlich angenommen wird, bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, der über einen wirtschaftlichen Mindestwert von EUR 250,00 erfolgen sollte. Der Vertrag kommt mit Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, durch CUBA STAR TRAVEL zustande. Die Reisebestätigung – Rechnung erhalten Sie als dauerhaften Datenträger schriftlich oder per E-Mail.

2. Bezahlung

Mit Aushändigung der Reisebestätigung – Rechnung wird die Anzahlung in Höhe von 20% vom Gesamtpreis der Rechnung fällig. Regelung Flugticket: Je nach Bedingungen der Fluggesellschaften kann eine sofortige Zahlung des Flugpreises fällig werden. Die Kosten für eine über uns abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Eingang der vollständigen Reisepreiszahlung. In ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. Bei Buchung einer einzelnen Reiseleistung wird der Rechnungsbetrag mit Aushändigung der Reisebestätigung – Rechnung sofort fällig. Ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB wird ausgehändigt, wenn eine Pauschalreise, bestehend aus mindestens zwei Reiseleistungen, gebucht wird. Ihr Reisepreis ist durch den Sicherungsschein der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgesichert.
Kurzfristige Reisebuchungen: Bei Reiseantritt innerhalb von 7 Tagen ab Buchungsdatum wird eine Kurzfristpauschale von EUR 35,00 pro Buchung erhoben

3. Leistungen

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Internet, Prospekt, Flyer) und den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung – Rechnung. Wir behalten uns jedoch vor, eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vor Vertragsabschluss zu erklären und Sie in solch einem Fall rechtzeitig zu informieren.
Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine teilweise Erstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Über Leistungsänderungen oder -abweichungen werden wir Sie unverzüglich informieren.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung seitens der Leistungsträger oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder Änderung von Wechselkursen entsprechend zu ändern. Preissenkungen werden gleichermaßen berücksichtigt.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.

5. Reiserücktritt - Umbuchung - Ersatzperson

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Storno). Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir gemäß § 651h II BGB angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigen.
5.1. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen je angemeldetem Teilnehmer:
5.1.1. Reisen ohne Mietfahrzeuge
Bei Reisen inklusive Flug und/oder Yacht- / Kojencharter werden die Stornokosten des Flugs nach §5.1.3. und die des Yacht- / Kojencharters nach §5.1.4. berechnet.
Für die restlichen Leistungen gelten folgende Stornobedingungen:
– bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
– ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45%
– ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65%
– ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
– am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritts 90% vom Reisepreis.
– Stornierungen während der Reise 100% der stornierten Leistungen
5.1.2. Reisen mit Mietfahrzeugen (Mietwagen, Wohnmobil, Scooter, E-Bike)
Bei Reisen inklusive Flug und/oder Yacht- / Kojencharter werden die Stornokosten des Flugs nach §5.1.3. und die des Yacht- / Kojencharters nach §5.1.4. berechnet.
Für die restlichen Leistungen gelten folgende Stornobedingungen:
– bis 18. Tag vor Reisebeginn 15%
– ab 17. bis 10. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab 9. bis 4. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab 3. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritts 100% vom Reisepreis.
– Stornierungen während der Reise 100% der stornierten Leistungen
Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietfahrzeuges ist nicht möglich.
5.1.3. Flug (als Reise-Baustein- oder Teil einer Pauschalreise)
– mind. EUR 56,00 pro Flugschein zuzüglich eventuell anfallender Gebühren der Fluggesellschaft.
5.1.4. Yachtcharter, Kojencharter (als Reise-Baustein oder Teil einer Pauschalreise)
– ab Buchungsbestätigung 20%
– ab 6 Monate vor Charterbeginn 50%
– ab 4 Wochen vor Charterbeginn 100%
Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Reiserücktritts- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den vorstehenden Pauschalen- oder den Reiserücktrittsregelungen bei Angeboten und Sonderleistungen ausgewiesen.
Werden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich z.B. des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderung oder der Unterkunft vorgenommen, berechnen wir dies bis 30 Tage vor Reiseantritt mit EUR 35,00 pro Person. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich.
Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, berechnen wir die entstehenden Kosten mit EUR 56,00 pro Person. Die Ersatzperson übernimmt damit die Rechte und Pflichten laut Reisevertrag. Wir können dem Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Wird für ein bestimmtes Reisearrangement eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl bis zu 4 Wochen vor dem vorgesehenen Abreisedatum nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten.
Ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn Sie die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Mögliche Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.

7. Höhere Gewalt - Außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir laut § 651j BGB den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Sie zurückzubefördern, falls dies vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen, die übrigen Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes in Deutschland erhalten Sie im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de oder unter der Telefonnummer: 030-18170 (24-Std. Service).

8. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Unsere Haftung schließt Leistungsträger aus, zu denen wir lediglich den Vertragsabschluss mit Ihnen vermitteln, z.B. Mietwagen.
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.
Wir haften nicht für Leistungen, die Sie direkt gebucht und in Anspruch genommen haben (z.B. Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Konzertbesuche usw.). In diesem Falle gelten die Vertragsbedingungen des Veranstalters dieser Leistung.
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist beschränkt, wenn auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Schadensersatzanspruch gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder eingeschränkt geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Gewährleistung - Mitwirkungspflicht

Falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Sie können eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden. Die Minderung tritt nicht ein, falls Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Alle Beanstandungen sind bei dem Reiseleiter, der Partneragentur oder dem Leistungsträger unverzüglich geltend zu machen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, für uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Ist eine örtliche Reiseleitung, eine Partneragentur oder Leistungsträger nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich an uns mitgeteilt werden.
Beanstandungen nimmt die Reiseleitung, die Partneragentur oder der Leistungsträger (z.B. das Hotelmanagement, Transferunternehmen) vor Ort entgegen, um Abhilfe zu schaffen. Die Kontaktadressen und Telefonnummern sind in Ihren Reiseunterlagen aufgeführt. Im Fall einer Nichterreichbarkeit unserer Partner teilen Sie uns bitte Ihre Beanstandung mit unter der Telefonnummer +49-30-32766100 oder per E-Mail: info@cubastartravel.com. (bitte beachten Sie hierbei unsere Öffnungszeiten und die Zeitzone).
Verlust von Gepäck oder Schäden sind bei Flugreisen bei der ausführenden Fluggesellschaft über eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle zu reklamieren. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Bei Flugverspätungen sind Reklamationen bzw. Forderung von Erstattungen direkt an die entsprechende Fluggesellschaft zu stellen.

10. Ausschlussfrist - Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, die Frist einzuhalten.
Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

11. Reiseversicherung

Reiseversicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- Versicherung und Reisekranken-Versicherung (letztere ist zur Einreise zwingend vorgeschrieben). Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir einen Komplettschutz inklusive Reiserücktritts-Versicherung und 24 Std. Notruf-Service. Zu günstigen Konditionen haben wir mit der ERGO Reiseversicherung AG einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Details dazu bei uns im Internet und auf den Seiten des Versicherers. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die ERGO Reiseversicherung AG, in 81606 München, Postfach 80 05 45, unverzüglich zu benachrichtigen.
Sportreisen: Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
Mietwagen/Wohnmobil/Scooter: Eine Insassen-Unfallversicherung wird auf Cuba nicht angeboten, wir empfehlen, den Abschluss einer solchen Versicherung in Ihrem Land vorzunehmen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Bitte beachten Sie die von uns an Sie übermittelten Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer hohen Standards. Bitte beachten Sie daher unbedingt eventuelle Benutzungshinweise.
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt sind.

13. Allgemeine Bestimmungen - Datenschutz

Der Empfänger der Reiseunterlagen ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.
Die in den Leistungsangeboten gemachten Angaben entsprechen dem Stand der Einpflege im Internet und bei Prospekten dem Stand der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Leistungsangebote verlieren frühere Angaben ihre Gültigkeit.
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt laut den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind.
Stand: Dezember 2021
STAR TRAVEL EXPERT e.K.
Fritschestr. 42
10627 Berlin
Registergericht Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer HRA 41478B
Geschäftsleitung: Mario Claus

Ihre kostenlose Reiseplanung beginnt hier

    1. Wie lange soll die Reise dauern?

    2. Wann soll die Reise losgehen?

    3. Wie weit ist die Planung?

    4. Welche Erlebnisse und Landesteile begeistern Sie?
    Mehrfachauswahl ist möglich
    Westen der Insel: Havanna - Pinar del Rio - Viñales - Isla de la Juventud - Cayo Largo
    Mitte der Insel: Cienfuegos - Trinidad - Viñales - Cayo Santa María - Cayo Coco
    Osten der Insel: Camagüey - Holguín - Santiago de Cuba - Guantánamo - Baracoa

    5. Welche Unterkunft soll es sein?
    *Casa ist die kubanische Privatunterkunft und bietet verschiedene Qualitätsstufen

    6. Wie soll die Reise durch das Land stattfinden?

    7. Was ist das geplante Reise-Budget pro Person ohne Flug?
    2500
    "Hinweis: einen Flugwunsch können Sie im Feld Bemerkungen im Anschluss angeben".

    8. Die Reiseplanung des Kuba-Spezialisten
    Erwachsene 18+
    Jugendliche 12-18 Jahre
    Kinder 2-12 Jahre
    Kleinkinder 0-24 Monate
    Die notwendigen Kontaktdaten geben Sie bitte hier ein:






    *Die Daten werden nur intern zur Reiseplanung verwendet, keine Weitergabe an Dritte.